Aktuelles

10.03.2026 Durch Vorstandsbeschluss wird ab sofort zu den Arbeitseinsätzen die Kosten für das Frühstücksangebot zu 100 % vom Verein übernommen.

27.10.2025 Ab sofort ist Bestellschluss für die benötigten Jahresmarken der 30.11. eines jeden Jahres. Die Zahlung für eure Bestellungen müssen in Zukunft bis spätestens 20.11. eines jeden Jahres auf unser Vereinskonto eingegangen sein! Spätere Zahlungen können in Zukunft nicht mehr berücksichtigt werden. Somit Bedarf es einer Neuanmeldung die jeden Mitglied eine Neuaufnahmegebühr ( ab 2027) nach sich zieht! Barzahlungen sind weiterhin zur Novemberversammlung zu entrichten.

18.07.2025 Heute wurde unser Vereinsgewässer durch die Feuerwehr einmal komplett umgewälzt. Aufgrund der Wärme und des wenigen Regen ist unser Gewässer leider stark mit Fadenalgen befallen. Durch solche Maßnahmen erhoffen wir uns eine Besserung der Wasserqualität. Vielen Dank an die Feuerwehr Röblingen.

10.03.2025 Mit Beschluss des Vorstands bleibt unser Vereinsteich bis 31.12.2027 für alle gesperrt. (ausgenommen davon sind unsere Veranstaltungen z.B. Forellenangeln)

Die Weida ist nach unseren Antrag beim LAV S-A, bis 31.03.2026 gesperrt! Hintergrund ist die Neubesetzung mit Bachforellen und deren Ansiedlung im Gewässer.

 

09.12.2024 Mit unserer Jahreshauptversammlung am 07.12.2024, haben wir dieses Geschäftsjahr abgeschlossen. Es war ein gelungener Abend mit unseren Mitgliedern und Gästen. Nochmals Vielen Dank an alle Helfer und Helferinnen und einen besonderen Dank an unseren OB Ronald Lange für die Weihnachtsüberraschung für unseren Verein.

Der Vorstand wünscht allen Mitgliedern ein frohes Weihnachtsfest und ein guten Rutsch ins neue Jahr.

10.06.2024 Neuer Beschluss der Vorstandsitzung vom 08.06.2024: Personen die sich für meldepflichtige Veranstaltung anmelden und ohne Abmeldung nicht erscheinen, müssen einen Unkostenbeitrag in Höhe von 50€ an den Verein zahlen. Den Verein entstehen durch solche Fälle Kosten, die unsere Mitglieder tragen müssten, daher dieser Beschluss.

30.04.2024 Am 20.04.2024 wurde auf der letzten Mitgliederversammlung des LAV ein wichtiger Beschluss gefasst:

In Samonidengewässern dürfen ab sofort ausschließlich nur Einfachhaken verwendet werden.

Dementsprechend wurde auch die Gewässerordnung des LAV im Punkt 4.4, Satz 3 wie folgt geändert:

Das Wort "Drilling" wird durch das Wort "Einfachhaken" ersetzt. Damit ergibt sich folgenden Wortlaut in der Gewässerordnung:

"Beim Spinnangeln in Salmonidengewässern dürfen nur künstliche Spinnköder oder Wobbler mit einem Einfachhaken verwendet werden."

 

Erstelle deine eigene Website mit Webador